Verkoppelungsinteressentenschaft Gierswalde Hinter dieser eigenwilligen Namensgebung sind die Grundbesitzer der Gemarkung Gierswalde zu einer Feldmarksgenossenschaft zusammen geführt. Auf der Grundlage einer Flurkarte vom 9. Juni 1944 wurden alle Flächen dem Kulturamt in Göttingen angezeigt. Ausgenommen hiervon waren öffentliche Flurstücke, Anlagen der Eisenbahn und Gewässer erster und zweiter Ordnung. Aber schon viel früher zeigen alte Aufzeichnungen, wie die Gemeinde Gierswalde ihre Haushaltsführung nachkam. Siehe hierzu eine Gemeinde-Rechnung von 1880. Ältere Aufzeichnungen von 1830 sind in Deutscher Schrift verfasst und von vielen von uns sehr schwer zu lesen. So werden seither alle Grundstücke nach Größe und der Eigentümer in einem Mitgliederverzeichnis geführt. Jeder Wechsel (Verkauf oder Erbschaft) muss dem Vorstand angezeigt werden. Alle Rechte und Pflichten sind in der neu verfassten Satzung vom 20.04.1972 verankert. Diese wurde vom seinerzeitigen Vorsitzenden Werner Henkelmann und seinem Stellvertreter Wilhelm Steckel in einer Mitgliederversammlung aufgestellt und vom Landkreis Northeim am 05. Mai. 1972 aufsichtsbehördlich genehmigt. Die eigenen Flächen der Verkoppelungsinteressentenschaft Gierswalde zumeist Wege inkl. Begleitflächen und Gräben, aber auch kleinere Waldstücke und Grünflächen werden im Grundbuch als Flächen der Gesamtheit der Umlegungsbeteiligten geführt. Die Verkoppelungsinteressentenschaft Gierswalde wird wie jeder andere "Verein" von einem Vorstand vertreten, der die Geschäfte führt und einmal im Jahr einen Rechenschaftsbericht auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung  vorlegen muss. Die Amtszeit des gesamten Vorstandes bestehend aus 1. und 2. Vorsitzenden, Schriftführer, Rechnungsführer sowie stellvertretender 2. Vorsitzender und Schriftführer,  beträgt 6 Jahre.  Auf der jährlichen Mitgliederversammlung werden u.a. die erforderlichen Maßnahmen an Pflege und Unterhaltung von Wirtschaftwegen, aber auch deren Finanzierung durch die Beiträge der Mitglieder neu festgelegt. Die Raten können ein oder auch zweimal pro Jahr je nach anstehenden Unterhaltungsmaßnahmen gezogen werden. Eine weitere Einnahme hat die Verkoppelungsinteressentenschaft aus der Verpachtung der Jagdfläche. Grundsätzlich kann laut Satzung von jedem Eigentümer, der in der Gemarkung Gierswalde Grundeigentum besitzt , ein Beitrag erhoben werden, da die Wege für Fußgänger, Radler, Reiter usw. frei nutzbar sind. Von Jahr zu Jahr wird es allerdings schwieriger alle Straßen und Wege zu unterhalten. Durch die Zusammenlegung von einzelnen kleinen Flurstücken, bedingt durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft, werden viele abseits gelegene Wege nicht oder recht selten genutzt und die Natur holt sich so ihre Flächen zurück. Der Vorstand: 1. Vorsitzender Martin Kirchner 2. Vorsitzender Manfred Grützner  Stellver. 2. Vorsitzender Edgar Henniges Rechnungsführer Manfred Seefeld Schriftführer Michael Henniges