Verkoppelungsinteressentenschaft Gierswalde
Hinter dieser eigenwilligen Namensgebung sind die Grundbesitzer der Gemarkung
Gierswalde zu einer Feldmarksgenossenschaft zusammen geführt. Auf der Grundlage einer
Flurkarte vom 9. Juni 1944 wurden alle Flächen dem Kulturamt in Göttingen angezeigt.
Ausgenommen hiervon waren öffentliche Flurstücke, Anlagen der Eisenbahn und Gewässer
erster und zweiter Ordnung.
Aber schon viel früher zeigen alte Aufzeichnungen, wie die Gemeinde Gierswalde ihre
Haushaltsführung nachkam. Siehe hierzu eine Gemeinde-Rechnung von 1880. Ältere
Aufzeichnungen von 1830 sind in Deutscher Schrift verfasst und von vielen von uns sehr
schwer zu lesen.
So werden seither alle Grundstücke nach Größe und der Eigentümer in einem
Mitgliederverzeichnis geführt. Jeder Wechsel (Verkauf oder Erbschaft) muss dem Vorstand
angezeigt werden. Alle Rechte und Pflichten sind in der neu verfassten Satzung vom
20.04.1972 verankert. Diese wurde vom seinerzeitigen Vorsitzenden Werner Henkelmann
und seinem Stellvertreter Wilhelm Steckel in einer Mitgliederversammlung aufgestellt und
vom Landkreis Northeim am 05. Mai. 1972 aufsichtsbehördlich genehmigt.
Die eigenen Flächen der Verkoppelungsinteressentenschaft Gierswalde zumeist Wege inkl.
Begleitflächen und Gräben, aber auch kleinere Waldstücke und Grünflächen werden im
Grundbuch als Flächen der Gesamtheit der Umlegungsbeteiligten geführt.
Die Verkoppelungsinteressentenschaft Gierswalde wird wie jeder andere "Verein" von einem
Vorstand vertreten, der die Geschäfte führt und einmal im Jahr einen Rechenschaftsbericht
auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung vorlegen muss. Die Amtszeit des gesamten
Vorstandes bestehend aus 1. und 2. Vorsitzenden, Schriftführer, Rechnungsführer sowie
stellvertretender 2. Vorsitzender und Schriftführer, beträgt 6 Jahre. Auf der jährlichen
Mitgliederversammlung werden u.a. die erforderlichen Maßnahmen an Pflege und
Unterhaltung von Wirtschaftwegen, aber auch deren Finanzierung durch die Beiträge der
Mitglieder neu festgelegt. Die Raten können ein oder auch zweimal pro Jahr je nach
anstehenden Unterhaltungsmaßnahmen gezogen werden. Eine weitere Einnahme hat die
Verkoppelungsinteressentenschaft aus der Verpachtung der Jagdfläche.
Grundsätzlich kann laut Satzung von jedem Eigentümer, der in der Gemarkung Gierswalde
Grundeigentum besitzt , ein Beitrag erhoben werden, da die Wege für Fußgänger, Radler,
Reiter usw. frei nutzbar sind.
Von Jahr zu Jahr wird es allerdings schwieriger alle Straßen und Wege zu unterhalten. Durch
die Zusammenlegung von einzelnen kleinen Flurstücken, bedingt durch den Strukturwandel
in der Landwirtschaft, werden viele abseits gelegene Wege nicht oder recht selten genutzt
und die Natur holt sich so ihre Flächen zurück.
Der Vorstand: 1. Vorsitzender
Martin Kirchner
2. Vorsitzender
Manfred Grützner
Stellver. 2. Vorsitzender
Edgar Henniges
Rechnungsführer
Manfred Seefeld
Schriftführer
Michael Henniges